Hier findet ihr unsere KjG-Logos sowie das Logo des Seelenbohrers in verschiedenen Qualitäten für Internetnutzung und Druckzwecke. Die KjG-Logos sind wahlweise als reines Logo oder mit Text erhältlich.
Sämtliche KjG-Logos, sowie der Seelenbohrer sind auch gesammelt in einer großen Datei zum Download erhältlich.
Windows-Nutzer können sich hier einen ganz speziellen Bildschirmschoner herunterladen:
Den Seelenbohrer, das Logo der KJG!
Hier findet ihr die KjG-Bundessatzung, Stand Buko 2001.
Und hier die KjG-Diözesansatzung des DV Limburg, Stand Diko 1999.
Für folgende Aktionen der Kinder- und Jugendarbeit erhaltet ihr im Bistum Limburg Zuschüsse:
- MitarbeiterInnen-Schulung
- Medienarbeit
- Politische Kinderstufenarbeit
- Mädchenarbeit auf dem Lande
- Fortbildung für ehrenamtliche VerantwortungsträgerInnen
- Politische, soziale und kulturelle Bildung
Die Anträge sowie weitere Infos dafür findet ihr unter: www.jugend-arbeit.net unter Service/Zuschüsse/Sportwettenmittel oder Jugendbildungsförderungsgesetz.
Außerdem können für Religiöse Bildung Zuschüsse beim Dezernat Kinder, Jugend und Familie beantragt werden. Die Anträge dazu findet ihr unter: www.jugend-arbeit.net unter Service/Zuschüsse/Diözesanjugendplan.
Zuschussanträge für die musikalische Gestaltung von Jugendgottesdiensten findet ihr unter: www.jugend-arbeit.net unter Service/Zuschüsse/kirchenmusikalischer Bereich.
Für die Neuanschaffung und Reperatur von Zelten und Lagermaterialien können Zuschüsse beantragt werden. Infos und den Antrag dazu findet ihr unter: www.jugend-arbeit.net unter Service/Zuschüsse/Diözesanjugendplan.
In vielen Gemeinden und (Land-)Kreisen gibt es darüber hinaus noch andere Zuschussmöglichkeiten. Darüber informiert euch gerne eure jeweilige Katholische Fachstelle oder Jugendkirche.
Sonderurlaub für JugendgruppenleiterInnen
Wenn ihr FreizeitleiterInnen oder -teamerInnen mit der KjG unterwegs seid, dann könnt ihr Sonderurlaub beantragen. Der Antrag muss vor der Maßnahme gestellt werden. Formulare und weitere Infos findet ihr unter: www.jugend-arbeit.net unter Service/Zuschüsse/Sonderurlaub.
Allen, die sich auf Diözesanebene engagieren, werden die Fahrtkosten zu den Treffen und Sitzungen mit 0,35 Euro pro Kilometer erstattet. Das Abrechnungsformular könnt ihr hier runterladen und unterschrieben zurückschicken oder faxen (nicht mailen, da eine Unterschrift nötig ist). Die Abrechnungen müssen für das 1. Halbjahr bis zum 15. Juli, für das 2. Halbjahr im Dezember auf der Diözesanstelle eingereicht werden.